DGB Papier: Öffentlich geförderte Beschäftigung jetzt!

Der erste Arbeitsmarkt löst das Problem Langzeitarbeitslosigkeit nicht. Die LAK fordert seit langem eine öffentlich geförderte Beschäftigung. Konkrete Vorschläge zur Umsetzung hier im Papier des DGB Niedersachsen von unserem LAK Sprecher Lars Niggemeyer.Titel:

Langzeitarbeitslosigkeit in Niedersachsen abbauen – Beschäftigung öffentlich fördern

Im Jahr 2014 suchten in Niedersachsen 99.442 arbeitslose Menschen seit einem Jahr oder länger einen Job; rund 2.500 mehr als ein Jahr zuvor. Dies entspricht einem Anteil von 37,1 Prozent aller Arbeitslosen. Bereits 2013 hat sich ihre Zahl erhöht und ist wieder auf dem Niveau von 2011 angekommen – anders als die Zahl der registrierten Arbeitslosen insge-samt, die seit 2011 zuruckgegangen ist. Infolge dieser Entwicklung hat sich der Anteil der Langzeitarbeitslosen am Arbeitslosenbestand in Niedersachsen seit 2009 langsam aber stetig erhöht von 34% auf 37%.
Nur ein sehr kleiner Teil derjenigen, die Langzeitarbeitslosigkeit überwinden oder unterbrechen können, haben einen neuen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt gefunden. Weit über 80 Prozent aller Abgänge aus Langzeitarbeitslosigkeit sind auf andere Gründe zurückzuführen, wie ein Rückzug vom Arbeitsmarkt in die sog. stille Reserve oder Rente, längere Krankheit oder eine Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen.
Als Langzeitarbeitslose werden nämlich nur diejenigen gezählt, die durchgehend ein Jahr und länger arbeitslos sind. Nur wenn die Arbeitslosigkeit z. B. wegen Krankheit oder Sperrzeit für weniger als 6 Wochen unterbrochen wird, werden Phasen der Arbeitslosigkeit zusammengerechnet. Viele Bewegungen in und aus Arbeitslosigkeit sind eher statistischer Natur, denn bei nicht nur vorübergehender Beendigung – egal aus welchem Grund – beginnt die Messung wieder von vorne und es werden Phasen vor und nach einer Unterbrechung nicht mehr zusammengezählt und die Betroffenen gelten zunächst wieder als Kurzzeitarbeitslose.

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