„In der NETZ Nr. 6 im Artikel „Ab auf Deinen Platz“ stand: „Rentner würden laut Gewerkschafts-Statuen prinzipiell juristisch nicht (von ver.di) vertreten“. Das ist sachlich falsch. Wenn Rentner*innen die Satzungsgemäßen Voraussetzungen von ver.di erfüllen, können sie juristisch vertreten werden. Darüber hinaus weist ver.di daraufhin, dass auch für Fälle aus dem Bereich Grundsicherungsleistungen/Hartz IV grundsätzlich von Gewerkschaftsseite für Mitglieder rechtliche Unterstützung und auch Rechtsschutz gewährt werden kann. Dafür müssen allerdings grundsätzlich Erfolgsaussichten bestehen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Mitgliedsgeldern zu gewährleisten. Wir werden das in der NETZ entsprechend korrigieren und die korrigierte Version dann wieder online stellen.“