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Die 6. Ausgabe der NETZ ist in Überarbeitung:

„In der NETZ Nr. 6 im Artikel „Ab auf Deinen Platz“ stand: „Rentner würden laut Gewerkschafts-Statuen prinzipiell juristisch nicht (von ver.di) vertreten“. Das ist sachlich falsch. Wenn Rentner*innen die Satzungsgemäßen Voraussetzungen von ver.di erfüllen, können sie juristisch vertreten werden. Darüber hinaus weist ver.di daraufhin, dass auch für Fälle aus dem Bereich Grundsicherungsleistungen/Hartz IV grundsätzlich von Gewerkschaftsseite für […]